Datenschutz

Barbara Havliza CDU – Justiz und der Datenschutz. Part II

Beschwerde wegen ungenügender Datenauskunft an Staatsanwaltschaft Göttingen.

Kurze Notiz. Letztes Jahr hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Göttingen angefragt welche Daten und Metadaten dort über mich gespeichert wurden. Allein schon wegen der illegalen Speicherpraxis¹ unter dem damaligen Polizeipräsident Uwe Lührig (CDU), sah ich das als erforderlich an.
Nach dem ich dort mehrmals telefonisch angefragt hatte wo denn die Antwort auf meine Anfrage nach Art. 15 DSGVO und § 51 NDSG bleibt, kam etwa einen Monat später eine Auskunft, die nur rudimentär Auskunft darüber gibt was Göttinger Staatsanwälte über mich speichern: Sprich ein- bis zweizeilige Informationen mit staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichen. Mehr nicht.

In der Sache wurde nun begründet Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leitenden Oberstaatsanwalt eingereicht.

Auszug Begründung

Rückschlüsse auf Unterlagen aus polizeilichen Akten sind so für den Betroffenen der Speicherpraxis unmöglich, zumal das polizeiliche Aktenzeichen fehlt. Der Datenschutzbeauftragte kommt damit dem Recht des Betroffenen auf Auskunft nur rudimentär und völlig ungenügend nach. Das Recht des Betroffenen auf Auskunft ergibt sich durch § 51 Niedersächsisches Datenschutzgesetz und Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung der europäischen Union.

Der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde abermals in einem weiteren Schreiben – neben dem der Beschwerde – ausführlich Gelegenheit gegeben dem Auskunftsersuchen nachzukommen.

Auszug zweite Datenabfrage

Ich bitte Sie mir auf Grundlage von §51, Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und Art. 15 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu folgenden Punkten Auskunft erteilen:
alle über die durch Staatsanwaltschaft Göttingen zu meiner Person in Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten;
• über Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung;
• über die Herkunft der Daten;
• über die Empfänger und den Inhalt eventueller Übermittlungen;
• falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

Der Eingang der neuerlichen Datenabfrage wurde diese Woche vom Leitenden Oberstaatsanwalt bestätigt. Der Eingang der Beschwerde, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, wurde bisher nicht bestätigt. Die Justizministerin Barbara Havliza (CDU) wurde über die Dienstaufsichtsbeschwerde vom mir in Briefform informiert.

Wir sind ja hier nicht auf Malta², in Ägypten³, den Vereinigten Arabischen Emiraten⁴ oder Belarus⁵.

Um Beachtung der Hashtags, insbesondere »Agent-Provokateur« und »Zitierkartell« wird gebeten.

¹ https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Polizei-raeumt-ein-Datensammlung-war-rechtswidrig

² https://de.wikipedia.org/wiki/Daphne_Caruana_Galizia
³ https://www.geo.de/reisen/reiseziele/aegyptens-blogger-leben-gefaehrlich-30164834.html
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vereinigte-arabische-emirate-kritische-blogger-in-dubai-verhaftet-a-756171.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Raman_Pratassewitsch

Beitragsbild:
Eigenes Material. Staatsanwaltschaft Göttingen am Waageplatz. Über Eingangstor Justitia mit Waage und Schwert, Göttin der Gerechtigkeit und Sinnbild der Rechtswissenschaft. Daneben Überwachungskamera.
Bild im Text: Eigenes Material. Staatsanwaltschaft Göttingen am Waageplatz, Türklopfer.

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