Polizei und Justiz

3 Sachstandsanfragen an Polizei Niedersachsen wurden gestellt. Uwe Lührigs Hinterlassenschaft? Immer noch Merkwürdigkeiten in Göttingen.

Nur kurz notiert, anonymisiert veröffentlicht und kommentiert, drei Sachstandanfragen via Onlinewache an die Polizei in Niedersachsen hinsichtlich Strafanträge die in der Vergangenheit gestellt wurden und zu denen ich keine Rückmeldung erhalten habe. (ggf. Mails mit personenbezogenen Daten beantwortete ich grundsätzlich nicht, warum das richtig ist beschreibt die niedersächsische Datenschutzbeauftragte¹, ein Rat auf den vernunftbegabte Menschen hören sollten, besonders wenn sie wegen ihrem fahrlässigen Umgang mit Daten schon mehrfach verurteilt² wurden.)

Die ersten zwei Sachstandsanfragen zu Strafanträgen aus 2019. Die dritte Sachstandsanfrage, hinsichtlich eines Strafantrags von diesem Jahr gegen einen Göttinger (DPOLG) Polizeibeamten.

12/2019 Strafantrag: Hakenkreuzschmiererei auf meinem Briefkasten an meinem Wohnort
Sachstandsanfrage zu Vorgangsnummer xxxx Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.12.2019 um 14:41 habe ich über ihre Plattform onlinewache.polizei.niedersachsen.de einen Strafantrag wegen Hakenkreuzschmierereien auf meinem Briefkasten in der xxxx in Göttingen gestellt. Bitte unterrichten sich mich darüber welche Polizeidienststelle meinen Strafantrag bearbeitet hat und welche polizeiliches Aktenzeichen der Strafantrag hat, teilen sie mir bitte, insofern bekannt, welche Staatsanwaltschaft den Strafantrag bearbeitet hat, bzw. bearbeitet hatte. Zu meinem Strafantrag, vermtl. wegen StGB § 86a bzw. StGB § 86 habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Bitte informieren sie mich über den Ausgang der Ermittlungen bzw. den Sachstand. Damals hatte auch ein Polizist und eine Polizistin die Hakenkreuzschmierereien vor Ort aufgenommen. Ich bin seit fast 10 Jahren als Blogger und Künstler in Göttingen Betroffener extremer, antisemitischer Straftaten. Bitte sehen sie von einen Kontaktaufnahme via Email ab, da gemäß der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Emails keine sichere Kommunikation für personenbezogene Daten darstellen. Hochachtungsvoll

12/2019 Strafantrag: Massive Ruhestörungen und Provokationen über einen langen Zeitraum an meinem Wohnort im Haus
Sachstandsanfrage zu Vorgangsnummer 2019121600000019 Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.12.2019 um 08:14 Uhr habe ich über ihre Plattform onlinewache.polizei.niedersachsen.de einen Strafantrag wegen andauernder Ruhestörungen und massiven Beeinträchtigungen, Einschüchterungen und Beleidigungen durch einen ehemaligen Anwohner gestellt. Bitte unterrichten sich mich darüber welche Polizeidienststelle meinen Strafantrag bearbeitet hatte und welche polizeiliches Aktenzeichen der Strafantrag hatte, teilen sie mir bitte mit, insofern bekannt, welche Staatsanwaltschaft den Strafantrag bearbeitet hat, bzw. bearbeitet hatte. Bitte informieren sie mich über den Ausgang der Ermittlungen bzw. den Sachstand. Der Anwohner wurde Mitte Januar 2020 tot in seiner Wohnung, die sich in meinem Wohnhaus befand aufgefunden, in der Berichterstattung der Medien hieß es dann es der Mann sei "polizeibekannt" gewesen. Bitte sehen sie von einer Kontaktaufnahme via Email ab, da gemäß der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Emails keine sichere Kommunikation für personenbezogene Daten darstellen. Hochachtungsvoll

03/2022 Strafantrag: Amtsmissbrauch und Verleumdung durch einen Göttinger Polizeibeamten (DPOLG). Hier steht zudem der Verdacht im Raum, dass seine direkten Göttinger Arbeitskolleg*innen “ermittelten”.
Sachstandsanfrage zu Vorgangsnummer xxxx Sehr geehrte Damen und Herren, Am 19.3.2022 vormittags habe ich über ihre Plattform onlinewache.polizei.niedersachsen.de einen Strafantrag wegen StGB § 302 und StGB § 164 gegen einen Polizeibeamten der Göttinger Polizei gestellt. Bitte unterrichten sich mich darüber welche Polizeidienststelle meinen Strafantrag bearbeitet, insofern bekannt welche Staatsanwaltschaft meinen Strafantrag bearbeitet, damit ich erfahre an wenn ich, so wie ich es im Strafantrag angegeben habe, Beweismittel geben kann. Insofern bekannt nennen sie mir auch ein polizeiliches und staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen. Bitte sehen sie von einen Kontaktaufnahme via Email ab, da gemäß der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Emails keine sichere Kommunikation für personenbezogene Daten darstellen. Hochachtungsvoll

BTW: Es gibt noch mehr liegengebliebene Anzeigen (die sich auch nicht mit einer Datenabfrage vom März 2022 in Einklang bringen lassen), neben der Tyrannei der ich seit fast 10 Jahren durch Provokationen, Verleumdungen, körperlicher Gewalt, falschen Beschuldigungen und antisemitischem Neonaziterror³ bis an meine Haustüre ausgesetzt werde. Angezeigte Straftaten und Offizialdelikte die bis heute nicht verfolgt wurden, auch wenn die Täter ermittelbar waren.

Ich bin Mensch. Blogger. Künstler. Ich habe Rechte. Und wird sind hier weder in Bellarus noch in einem anderen diktatorischen Staat. Also!

 

 

¹ »E-Mails können eingesehen, verändert oder verfälscht werden. Die Authentizität des Absenders ist nicht gewährleistet.« https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/technik_und_organisation/orientierungshilfen_und_handlungsempfehlungen/gefahren_bei_e_mail/e-mailaber-sicher-56145.html

² https://anwaltskanzlei-adam.de/2021/05/19/pm-auch-neue-datensammlung-ueber-linke-durch-den-staatsschutz-der-goettinger-polizei-rechtswidrig/

³ https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/goettingen/15-rechtsgerichtete-demonstranten-in-goettingen-XGXHOCZM42H27PQZPMC3BFPQAM.html