Polizeipolemik

Staatsschutz Göttingen: Du sollst nicht lügen!

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Du sollst nicht lügen!

Schon nachweislich zweimal seit 2017 Menschen falsch verdächtigt, die Wohnung illegal durchsucht und zu Schadensersatz vom Land geführt

Staatsschutz Göttingen regional besser bekannt als Politische Polizei

Unschuldigen aus linker Szene falsch verdächtigt

Das eine Mal wurden Tat-Vorwürfe vom Staatsschutz gegen einen jungen Mann erhoben – wie sich herausstellte alles frei erfunden. Zur Tatzeit war der Junge Mann in Japan. Das Land Niedersachsen musste u.a. für eine eingetrümmerte Tür Schadensersatz leisten.

Göttinger Tageblatt vom 09.11.2018
G20: Ermittlungen eingestelltErmittlungen eingestellt Beschuldigter war zur Tatzeit in Japan

»›Der Beschuldigte befand sich während der gesamten Zeit des G20-Gipfels in Japan, war aber als Tatverdächtiger durch Beamte des Göttinger Staatsschutzes im Rahmen einer internen Fahndung benannt worden, weil er in Göttingen politisch aktiv und den Beamten daher bekannt ist‹, kommentierte am Freitag Rechtsanwalt Sven Adam.«

Kriminalkommisar falsch verdächtigt

Das andere Mal erzählte der Staatsschutz Göttingen seine Unterstellungen sogar über einen ehemaligen Kollegen, Dank dessen demokratischen Engagement die illegale Datensammlung über Menschen in der linken Göttinger Szene durch das Fachkommisariat 4 (Staatsschutz) bekannt wurde. Auch ihm steht eine Entschädigung für die jahrelange Beschlagnahme des Laptops und weiterer technischer Geräte zu.


Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 29. Januar 2020

Amtsgericht Göttingen: Land muss Ex-Polizisten entschädigen – Verfahren um rechtswidrige Datensammlung

»Nachdem das Gericht zweieinhalb Jahre später die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, erhielt der 66-Jährige im Dezember 2019 die beschlagnahmten Gegenstände zurück. Dem Beamten stehe nun eine Entschädigung für die jahrelange Beschlagnahme des Laptops und weiterer technischer Geräte zu, erklärte dessen Rechtsanwalt Sven Adam.«

Bildnachweis
Beitragsbild: Die Heilige Schrift (Elberfelder Übersetzung), 5. Auflage 2013, Verlag: Christliche Schriftenverbreitung. »Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen gegen deinen Nächsten.« 2. Buch Mose Kapitel 20, Vers 16, Seite 83 (ugs.: Das Achte Gebot, vk.: Du sollst nicht lügen.).