Democracy

Maskenspende für Bedürftige in Göttingen – ein Erlebnisbericht

Update 25.2. Beschwerdestelle/Mängelmelder der Stadt Göttingen gibt Rückmeldung
Update 26.2. Regelungen nach Informationsfreiheitssatzung angefragt
Update 30.3. Möchte das Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Göttingen eine Beschwerde aussitzen? Nachgehakt: Sachstandsanfrage

Erlebter Sachverhalt

Auf goettingen.de war zu lesen: »Familien mit geringen Einkommen, Arbeitssuchende und Asylbewerber*innen können die Masken erhalten. Jeweils bis zu zehn Masken werden an den bekannten sozialen Einrichtungen sowie über die Göttinger Tafel, den Mittagstisch St. Michael, die Straßensozialarbeit, die Förderer der Wohnungslosenhilfe und im Neuen Rathaus sowie in den Verwaltungsstellen verteilt.«

Also habe ich heute am 23. Februar früh 400-0 gewählt und mich informiert wie man als SGB2 Empfänger an die FFP2-Masken am Neuen Rathaus (ist für mich die naheliegende Ausgabestelle) kommt. Mir wurde telefonisch gesagt, dass ich meine Sozialcard mitbringen soll und dann die Masken an der Pforte im Neuen Rathaus bekomme. Mit dieser Information habe ich mich auf den Weg zum Neuen Rathaus gemacht, wo ich gegen 10 Uhr am Eingang vorsprach und bei der Gelegenheit auch um Gelbe Säcke bat.
Vom einem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wurde mir im Eingangsbereich gesagt, dass ich die Gelben Säcke bekommen kann, aber zum Erhalt der Masken einen Impfnachweis vorlegen muss. Der Security-Mann gab mir dann Gelbe Säcke. Ich sagte dann, auch schon mit Blickkontakt zur Mitarbeiterin in der Pforte, dass ich vorher angerufen habe und man mir nicht gesagt hat, dass ich meinen Impfpass bzw. Zertifikat auch mitbringen muss. Ich bat enttäuscht den Security-Mann, ob man nicht eine Ausnahme machen kann, er muss mich verstanden haben, so gab ich dem Security-Mitarbeiter meine Sozialcard, die er der wenige Meter entfernten Mitarbeiterin an der Pforte zeigte. Die verneinte, ich brauche einen Impfnachweis.

Ich sagte dann enttäuscht, dass ich jetzt nach Hause gehe und meine große Brieftasche mit Impfpass hole und wiederkomme. So habe ich es dann gemacht und sprach kurze Zeit später dann wieder am Rathaus vor. Ich musste dann dem Security-Mitarbeiter im Neuen Rathaus meinen Impfpass und meinen Personalausweis zeigen. Dann durfte ich zur Pforte gehen. Dort musst ich meine Sozialcard zeigen. Danach bekam ich 6 FFP2-Masken, die die Aufschrift ubiQ (REF 272) mit CE 2834 Zeichen tragen.


An das Beschwerdemanagement gewendet

Nach dem ich die zwei IF:THEN:GOTO Routinen im Neuen Rathaus absolviert hatte, bin ich wieder heim. Und hab mich dann erst mal gefragt welcher Film da gerade ablaufen ist. Dabei sollte ich wahrscheinlich eher demütig sein. Vermute ich mal. Mein Besuch, der hier herumsaß hatte auch mehrere Fragezeichen im Gesicht, schließlich bin ich zwischendrin schon einmal aufgekreuzt, um schnaufend mein Impfpass daheim ab zu holen und Nachfragen meines hier wartenden Besuchs mit einem »Vergiss es, ich bin gleich wieder da« beantwortete.

Ich hab dann ne Mail an den Mängelmelder aka Beschwerdemanagement der Stadt Göttingen geschrieben und erzählt was gerade abgelaufen ist, aber auch Anregungen und Fragen zum Verteilen der Maskenspende übermittelt.

Anregungen

Anregung eins
Auf der Webseite goettingen.de soll neben der Sponsorennennung, der beschriebene Personenkreis (Familien mit geringen Einkommen, Arbeitssuchende und Asylbewerber*innen ) denen die Maskenspende zugänglich gemacht werden, detailliert informiert werden, welche Unterlagen/Nachweise sie mitbringen sollen müssen benannt werden, damit Betroffen weitgehend unkompliziert ihre Maskenspende bekommen. Betroffene von Armut sollen dann aber auch 10 Masken bekommen und sich danach nicht wie Bittsteller*innen fühlen, die bei der Stadt um ein Almosen betteln und von mal zu mal weggeschickt werden. Auch bei Anrufen unter 0551 400-0 soll detailliert darüber informiert werden, welche Unterlagen/Nachweise notwendig sind, damit man Masken bekommt. Damit sollen mehrfache Wege für Hilfebedürftige vermieden werden.
Alternativanregung
Gar keine Bürokratie bei der Maskenausgabe. Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitssuchende und Asylbewerber*innen sollen gar nicht nachweisen müssen, wer sie sind und welchen Status sie haben, weder durch Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung und / oder Sozialcard.

Diese Anregungen müssen zeitnah umgesetzt werden und nicht erst Wochen oder Monate in Entscheidungsebenen der Verwaltung und Stadtrat besprochen werden. Ziel ist der Bevölkerungsschutz vor der Covid19 Pandemie durch FFP2 Masken, nicht das Erziehen der Bevölkerung. Der Vorgang muss entbürokratisiert werden, Ärgernisse müssen vermieden werden.

Die Stadt Göttingen soll Samariter sein.

Das Vertrauen der Bevölkerung soll in Göttinger Demokratie und Verwaltung gestärkt werden, besonders im Hinblick auf die unsäglichen Demonstrationen der sogenannten Massnahmekritiker*innen. Es soll nicht der Eindruck bei der Göttinger Bevölkerung entstehen, die Stadt betreibe auf ihrer Webseite lediglich Verlautbarungspolitik und generiere sich als Samariter. Die Stadt Göttingen soll Samariter sein.

Fragen
1. Ist es richtig das man zum Erhalt der Maskenspende seinen Impfstatus nachweisen muss und ohne Impfung keine der Maskenspende bekommt?

2. Welche Nachweise müssen genau vorgelegt werden, damit man als Mensch mit geringen Einkommen anerkannt wird um dann Masken zu erhalten?

3. Wie viel Masken genau bekommen Betroffene? 6 Masken? 10 Masken? Oder ist die Anzahl willkürlich?

4. Ist das bürokratische Vorgehen zur Ausgabe der Masken mit den Sponsoren bzw. Spender der Masken abgestimmt?

5 Welche Unterlagen müssen Asylbewerber*innen vorlegen, damit sie die Maskenspende bekommen?

6. Werden Asylbewerber*innen an die Ausländerbehörde gemeldet, wenn sie keine gültigen Unterlagen zum Erhalt der Masken mitbringen?

7. Was möchte die Verwaltung der Stadt Göttingen dazu beitragen, dass der Bevölkerungsschutz durch Masken und nicht die bürokratische Abläufe zum Erhalt der Masken priorisiert sind?

8. Unterscheiden sich die Regelungen der verschieden Ausgabestellen (die Göttinger Tafel, den Mittagstisch St. Michael, die Straßensozialarbeit, die Förderer der Wohnungslosenhilfe) zu denen im Neuen Rathaus?

9. Welche Stabsstelle bzw. welcher Fachbereich hat die Regelungen zur Ausgabe der Masken erlassen und wo sind diese Regelungen dokumentiert¹?

10. In ihrem äußeren Erscheinungsbild unterscheiden sich die Masken von den bisher im Handel gekauften erheblich. Das Gummiband scheuert gleich. Ist eine Stigmatisierung der Maskenträger*innen mit den Masken und ein scheuern im Hals- und Nackenbereich beabsichtigt?

¹ Zu Frage 9. »Wo sind diese Regelungen dokumentiert?« In dem Zusammenhang wird auf Informationsfreiheitsatzung der Stadt Göttingen verwiesen.

Update 25.2. Beschwerdestelle/Mängelmelder der Stadt Göttingen gibt Rückmeldung

Die Beschwerdestelle schreibt am 24.2.2002 morgens:

»Nach der internen Klärung des Sachverhalts werde ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Anregung und Beschwerde zukommen lassen.

Da Sie ausdrücklich eine Beschwerde/Anregung nach § 34 NKomVG einlegen wird Ihre Nachricht, sowie die dann durch mich erfolgte Antwort dem Rat in einer der folgenden öffentlichen Sitzungen zur Kenntnis gegeben.«

Da das Beschwerdemanagement einfach so Daten an Dritte weitergeben möchte, ist schwierig, zeigt aber auch ein wenig die Charaktere dieses Fachdienstes auf. Der Weitergabe an den Stadtrat wurde dann aber zugestimmt, jedoch dem Beschwerdemanagement in einer Antwort deutlich gemacht, dass neben der Anregung und Beschwerde, die Fragen 3.1.-3.10 an das Beschwerdemanagement der Stadt Göttingen und nicht an den Stadtrat gerichtet sind.

Bürgerfragen werden auf anderem Weg an den Stadtrat gestellt und nicht willkürlich Fragen die an das Beschwerdemanagement gerichtet sind, an den Stadtrat durchgereicht. Das ist nicht im Sinne des Beschwerenden. Auf jahrelange Erfahrungen mit dem Beschwerdemanagement, die nicht durchweg positiv waren, kann zurück geblickt werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Fachdienst die Ernsthaftigkeit der Aufgabenstellung erkennt.

Update 26.2. Regelungen nun nach der Informationsfreiheitssatzung angefragt

Die Regelungen zur kostenlosen FFP2-Maskenausgabe für Hilfsbedürftige sind nun nach der Informationsfreiheitssatzung² der Stadt Göttingen angefragt worden. Wir möchten gerne die Dokumente sehen, in denen die Regelungen zu Ausgabe der Masken fixiert sind und wir möchten wissen welcher Fachdienst die Regelungen erlassen hat. Die Anfrage kann bei fragdenstaat nachgelesen³ werden.

² https://www.goettingen.de/pics/download/1_1484231640/1-7_-_INFORMATIONSFREIHEITSSATZUNG-VOM-9-9-2011.pdf
³ https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-auskunft-regeln-der-ausgabe-von-kostenlosen-masken-fur-bedurftige/ (Über LRS bitte hinwegsehen)

Update 30.3. Möchte das Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Göttingen eine Beschwerde aussitzen? Nachgehakt: Sachstandsanfrage

Nachdem ich mehrere Wochen nichts vom Sachbearbeiter hinsichtlich der Beschwerde zu den kostenlosen Masken nichts mehr gehört habe, übermittelte ich heutige Sachstandanfrage an den Sachbearbeiter. Gerne dürfen sich bei mir weitere Menschen in Göttingen vertraulich melden, die ähnliche Erfahrungen mit dem Beschwerdemanagement gemacht haben.

Heutige Sachstandsanfrage an das Beschwerdemanagement der Stadt Göttingen:

Sehr geehrte*…

auf meine Beschwerde nach § 34 NKomVG vom 23.2.2022 hatten sie geantwortet, dass sie sich nach interner Klärung des Sachverhalts melden.

Nun möchte ich mich heute, etwa 5 Wochen danach, in der Sache erkundigen, wann ich mit einer Antwort rechnen darf und was sie in der Sache bisher unternommen haben und in Erfahrung bringen konnten.