Heute habe ich via meinem Twitter-Account erst zwei Fragen¹ an den Twitter-Account des LKA Niedersachsen und dann diese zwei Fragen mit einer dritten Frage an den Twitter-Account des Verfassungsschutz Niedersachsen² retweetet.
1. Stehen Weisungen aus Ministerien über dem Gesetz?
2. Ist ein ehemaliger, oberster Dienstherr weisungsbefugt?
3. Können ehemalige Minister des Inneren über Geheimfonds verfügen?
¹ https://twitter.com/hirtlitschk4/status/1488428976833978369/
² https://twitter.com/hirtlitschk4/status/1488432616869187586/
Lesetipp:
Autor: Max Frisch, Titel: Fragebogen, Suhrkamp Verlag, 15. Auflage 2016, Nr. 2952, Erste Auflage 1988
Author: Max Frisch, Title: Questionnaire, Insel Verlag, 2017, No. 1435
Update 1. Februar 2022 12:22 Uhr:
Der Twitter-Account des niedersächsischen Verfassungsschutz hat geantwortet³ und die auf der Hand liegende Antwort gegeben:
»Nein.«
³ https://twitter.com/LfV_NI/status/1488472844006825985
Update 1. Februar 2022 13:28 Uhr:
Auch der Twitter-Account des LKA Niedersachsen hat jetzt geantwortet⁴.
»Vielen Dank für die Fragen. Sie können kurz und knapp mit 1. nein und 2. nein beantwortet werden.«
⁴ https://twitter.com/PolizeiNI_lka/status/1488489426267385858
[Kommentar]
Vielleicht helfen die Antworten, die sich mit meinem Rechtsverständnis decken, Leuten in Behörden, die ggf. ein bisschen vom Pfad der Tugend abgekommen sind.
Beitragsbild:
Eigenes Material. Bücherschrank / Vitrine
R.I.P Karl