Polizei und Justiz

Fragen an niedersächsisches Landeskriminalamt und niedersächsischen Verfassungsschutz …

Heute habe ich via meinem Twitter-Account erst zwei Fragen¹ an den Twitter-Account des LKA Niedersachsen und dann diese zwei Fragen mit einer dritten Frage an den Twitter-Account des Verfassungsschutz Niedersachsen² retweetet.

1. Stehen Weisungen aus Ministerien über dem Gesetz?
2. Ist ein ehemaliger, oberster Dienstherr weisungsbefugt?
3. Können ehemalige Minister des Inneren über Geheimfonds verfügen?

¹ https://twitter.com/hirtlitschk4/status/1488428976833978369/
² https://twitter.com/hirtlitschk4/status/1488432616869187586/

Lesetipp:

Autor: Max Frisch, Titel: Fragebogen, Suhrkamp Verlag, 15. Auflage 2016, Nr. 2952, Erste Auflage 1988
Author: Max Frisch, Title: Questionnaire, Insel Verlag, 2017, No. 1435

Update 1. Februar 2022 12:22 Uhr:

Der Twitter-Account des niedersächsischen Verfassungsschutz hat geantwortet³ und die auf der Hand liegende Antwort gegeben:

»Nein.«

³ https://twitter.com/LfV_NI/status/1488472844006825985

Update 1. Februar 2022 13:28 Uhr:

Auch der Twitter-Account des LKA Niedersachsen hat jetzt geantwortet⁴.

»Vielen Dank für die Fragen. Sie können kurz und knapp mit 1. nein und 2. nein beantwortet werden.«

https://twitter.com/PolizeiNI_lka/status/1488489426267385858

[Kommentar]

Vielleicht helfen die Antworten, die sich mit meinem Rechtsverständnis decken, Leuten in Behörden, die ggf. ein bisschen vom Pfad der Tugend abgekommen sind.

Beitragsbild:

Eigenes Material. Bücherschrank / Vitrine

R.I.P Karl